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   VG Halle, 29.11.2013 - 6 A 273/12   

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VG Halle, 29.11.2013 - 6 A 273/12 (https://dejure.org/2013,65525)
VG Halle, Entscheidung vom 29.11.2013 - 6 A 273/12 (https://dejure.org/2013,65525)
VG Halle, Entscheidung vom 29. November 2013 - 6 A 273/12 (https://dejure.org/2013,65525)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 09.04.1997 - A 4 S 5/97
    Auszug aus VG Halle, 29.11.2013 - 6 A 273/12
    Dieser erstreckt sich daher in aller Regel nur auf den notwendigen Zugang und gewährleistet, dass ein Grundstück überhaupt von einer Straße her zugänglich ist, nicht jedoch einen bestimmten Ausbauzustand (vgl. OVG Sachsen-Anhalt vom 9. April 1997, aaO., Rdn. 11).

    Für eine Widmung kraft unvordenklicher Verjährung, d.h. für das Bestehen eines allgemeinen Konsens über die Öffentlichkeit seit mindestens 80 Jahren (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 9. April 1997 - A 4 S 5/97 -, LKV 1998 S. 278), ist nichts ersichtlich oder vorgetragen.

    Die Vorschrift des § 51 StrG LSA geht darauf zurück, dass das Recht der DDR eine förmliche Straßenwidmung nicht kannte; maßgeblich für die Einstufung als öffentliche Straße war allein die Freigabe für die öffentliche Nutzung durch die zuständigen Stellen, in der Regel also der tatsächliche Anschluss an das bestehende Straßennetz (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 19. Mai 2010, - 3 L 465/08 -, zit. nach juris, unter Verweis auf BVerwG, Urteil vom 30. Oktober 2002 - 8 C 24.01 -, VIZ 2003, 284 und OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 9. April 1997, aaO.).

  • VGH Bayern, 15.03.2006 - 8 B 05.1356

    Anliegergebrauch und Grundstückszufahrt

    Auszug aus VG Halle, 29.11.2013 - 6 A 273/12
    Vor Einschränkungen oder Erschwernissen bei der Zufahrtsmöglichkeit etwa aufgrund der besonderen örtlichen Lage des Grundstücks vermag er deshalb keinen Schutz zu gewähren, solange die Straße als Verkehrsmittler erhalten bleibt (vgl. Beschluss der Kammer vom 28. Oktober 2010 - 6 B 171/10 HAL - BayVGH, Urteil vom 15. März 2006 - 8 B 05.1356 -, zit. nach juris mwN.).
  • BGH, 18.12.1972 - III ZR 121/70

    Verkehrssicherungspflichten hinsichtlich der öffentlichen Verkehrswege in

    Auszug aus VG Halle, 29.11.2013 - 6 A 273/12
    "Die von der Beklagten zu erfüllende Verkehrssicherungspflicht, die § 10 Abs. 1 StrG LSA als eine den Organen und Bediensteten der Beklagten obliegende Amtspflicht normiert, gebietet es zwar, die öffentlichen Verkehrsflächen gefahrlos zu erhalten und zu gestalten sowie alles Zumutbare zu tun, um den Gefahren zu begegnen, die den Verkehrsteilnehmern bei bestimmungsgemäßer Benutzung der Straßen aus deren nicht ordnungsgemäßem Zustand drohen (BGH, U. v. 18.12.1972, BGHZ 60, 54 [56] zu § 10 Abs. 1 NdsStrG).
  • BVerwG, 30.10.2002 - 8 C 24.01

    Rückübertragungsausschluss; Widmung zum Gemeingebrauch; konkludente Widmung;

    Auszug aus VG Halle, 29.11.2013 - 6 A 273/12
    Die Vorschrift des § 51 StrG LSA geht darauf zurück, dass das Recht der DDR eine förmliche Straßenwidmung nicht kannte; maßgeblich für die Einstufung als öffentliche Straße war allein die Freigabe für die öffentliche Nutzung durch die zuständigen Stellen, in der Regel also der tatsächliche Anschluss an das bestehende Straßennetz (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 19. Mai 2010, - 3 L 465/08 -, zit. nach juris, unter Verweis auf BVerwG, Urteil vom 30. Oktober 2002 - 8 C 24.01 -, VIZ 2003, 284 und OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 9. April 1997, aaO.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.05.2010 - 3 L 465/08

    Feststellung der Öffentlichkeit eines Weges; statthafte Klageart; DDR;

    Auszug aus VG Halle, 29.11.2013 - 6 A 273/12
    Die Vorschrift des § 51 StrG LSA geht darauf zurück, dass das Recht der DDR eine förmliche Straßenwidmung nicht kannte; maßgeblich für die Einstufung als öffentliche Straße war allein die Freigabe für die öffentliche Nutzung durch die zuständigen Stellen, in der Regel also der tatsächliche Anschluss an das bestehende Straßennetz (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 19. Mai 2010, - 3 L 465/08 -, zit. nach juris, unter Verweis auf BVerwG, Urteil vom 30. Oktober 2002 - 8 C 24.01 -, VIZ 2003, 284 und OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 9. April 1997, aaO.).
  • OVG Niedersachsen, 26.05.2006 - 12 LA 150/05

    Rechtmäßigkeit einer Instandsetzungsaufforderung gegenüber einem

    Auszug aus VG Halle, 29.11.2013 - 6 A 273/12
    Indem der Gesetzgeber eine Zufahrt als die für die Benutzung mit Fahrzeugen bestimmte Verbindung von Grundstücken mit einer Straße definiert, stellt er auf den bestimmungsgemäßen Gebrauch einer Fläche und nicht auf deren grundstücksbezogene Abgrenzung ab (vgl. NdsOVG, Beschluss vom 26. Mai 2006 - 12 LA 150/05 -, zit. nach juris Rdn. 4 mwN.; vorhergehend VG Braunschweig, Urteil vom 10. März 2005 - 6 A 162/04 -, zit. nach juris Rdn. 20 ff.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 25.06.2009 - 4 L 459/08

    Zur Öffentlichkeit eines Wirtschaftsweges und der Auslegung einer

    Auszug aus VG Halle, 29.11.2013 - 6 A 273/12
    Die Vorschrift des § 51 StrG LSA enthält keine Widmungsfiktion, sondern setzt das Vorhandensein öffentlicher Straßen voraus und beschränkt sich auf deren Zuweisung auf die zukünftig verantwortlichen Baulastträger (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 25. Juni 2009 - 4 L 459/08 - und Beschluss vom 12. Januar 2000 - A 1 S 85/99 -, zit. nach juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.01.2000 - A 1 S 85/99
    Auszug aus VG Halle, 29.11.2013 - 6 A 273/12
    Die Vorschrift des § 51 StrG LSA enthält keine Widmungsfiktion, sondern setzt das Vorhandensein öffentlicher Straßen voraus und beschränkt sich auf deren Zuweisung auf die zukünftig verantwortlichen Baulastträger (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 25. Juni 2009 - 4 L 459/08 - und Beschluss vom 12. Januar 2000 - A 1 S 85/99 -, zit. nach juris).
  • VG Göttingen, 31.05.2005 - 1 A 249/03

    Anlieger; Brücke; Grundstück; Privateigentum; Straße; Straßenbaulast;

    Auszug aus VG Halle, 29.11.2013 - 6 A 273/12
    Zum anderen ließe sich aus einer solchen singulären und geringfügigen Maßnahme eine verbindliche und dauerhafte Übernahme einer Instandsetzungsverpflichtung für eine Brücke nicht ableiten (vgl. VG Göttingen, Urteil vom 31. Mai 2005 - 1 A 249/03 -, zit. nach juris Rdn. 21).
  • VG Braunschweig, 10.03.2005 - 6 A 162/04

    Fahrbahn; Gehweg; Gehwegplatten; Gehwegüberfahrt; Sicherheit; Straße;

    Auszug aus VG Halle, 29.11.2013 - 6 A 273/12
    Indem der Gesetzgeber eine Zufahrt als die für die Benutzung mit Fahrzeugen bestimmte Verbindung von Grundstücken mit einer Straße definiert, stellt er auf den bestimmungsgemäßen Gebrauch einer Fläche und nicht auf deren grundstücksbezogene Abgrenzung ab (vgl. NdsOVG, Beschluss vom 26. Mai 2006 - 12 LA 150/05 -, zit. nach juris Rdn. 4 mwN.; vorhergehend VG Braunschweig, Urteil vom 10. März 2005 - 6 A 162/04 -, zit. nach juris Rdn. 20 ff.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 09.04.1997 - A 4 S 6/97

    Verkehrssicherungsanspruch; Ausbau einer Straße; Anliegergebrauch;

  • VG Meiningen, 26.05.2006 - 2 E 307/06

    Kommunalrecht; Kommunalrecht; Antragsbefugnis; Straßenausbau; subjektive Rechte;

  • VG Regensburg, 19.01.2017 - RN 2 K 16.147

    Anspruch auf Durchführung des Winterdienstes

    Diese Auslegung ist auch im Einklang mit der allgemeinen Regel (vgl. Wolff/Bachof/Stober, VerwR 1, 10. Aufl., § 43 RdNr. 10, S. 563), dass kein allgemeiner Gesetzesvollziehungsanspruch besteht, dem die jedermann zustehende Berechtigung zugrunde liegen würde, die Befolgung der normierten Verpflichtungen der öffentlichen Gewalt verlangen und ggf. auch im Klagewege erzwingen zu können (VG Halle (Saale), U.v. 29.11.2013 - 6 A 273/12 - juris).
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